Betriebsrecht und Arbeitsregeln

Sehr geehrter Absender!

Bitte beachten Sie das Betriebsrecht und die Arbeitsregeln
gemäß unserer Satzung bei unseren Dienstleistungen.
 

  1. Die Transportfragen werden beim Auslandsversand in ihrer Gesamtheit gelöst.
  2. Bei der Annahme des Pakets oder der Ladung zu unseren Dienstleistungen machen wir den Absender auf die gedruckten Vorschriften aufmerksam.
  3. Eine Verletzung der Vorschriften oder eine falsche Information seitens des Absenders können zur Verzögerung bei der Zustellung des Pakets oder der Ladung sowie zu negativen Folgen seitens des Zolldienstes führen.
  4. Unsere Firma haftet nicht für eine Verzögerung oder eine Unmöglichkeit der Zustellung des Pakets oder der Ladung im Zusammenhang mit den Forderungen des Zolldienstes.
  5. Wir tragen die materielle Verantwortung beim Transport von Paketen und Ladungen und garantieren eine Zustellung in festgelegter Frist.
  6. Nach der Zustellung des Pakets oder der Ladung werden Sie von unseren Mitarbeitern über die erfolgreiche Dienstleistung informiert.
  7. Die Reklamationen werden nicht früher als 3 (drei) Monate
    nach der Absendung entgegengenommen.

Die Unterschrift auf der Zollerklärung ist die Bestätigung, dass der Absender mit den oben genannten Regeln einverstanden ist.